Rosenmontagszug, Regelungen am Zugweg, Halteverbote

Die Stadt Viersen macht darauf aufmerksam, dass wegen der Karnevalszüge im Stadtgebiet Halteverbotszonen eingerichtet und Straßen gesperrt werden. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Kosten werden dem Falschparkenden auferlegt.

Grund für diese Maßnahmen ist, dass die Zugwege und auch die Bereiche, in denen sich die Züge aufstellen, frei von parkenden Fahrzeugen sein müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Halteverbote bereits vor Beginn der Züge gelten. Dadurch wird ermöglicht, dass im Weg stehende Autos rechtzeitig durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen umgesetzt werden können.

Darüber hinaus werden Straßen gesperrt, durch die sich die Karnevalszüge bewegen. Großtafeln zeigen die die betroffenen Bereiche auf. Die Halteverbote und die Straßensperren dauern an, bis die nach dem jeweiligen Zug stattfindende Straßenreinigung beendet ist.

Keinesfalls sollte direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereiche eingefahren werden, um sich eventuell einen der dann freien Parkplätze zu sichern. Das ist nicht nur verboten, sondern bedeutet darüber hinaus eine Gefährdung für die Feiernden am Zugweg. Zudem erschwert es dem Reinigungs-Team, das im Anschluss an den Zug die Straßen säubert, die Arbeit. In früheren Jahren kam es leider immer wieder zu unschönen Situationen und Behinderungen, während die Städtischen Betriebe ihrer Arbeit nachgingen.

In Süchteln gelten die Halteverbote am Rosenmontag, 3. März 2025, ab 6 Uhr, das Durchfahrtverbot ab 8 Uhr. Beide Einschränkungen werden gegen 15 Uhr wieder aufgehoben.
Der Süchtelner Rosenmontagszug beginnt um 11:11 Uhr. Aufstellung: Hindenburgstraße ab Josef-Steinbüchel-Straße stadteinwärts, Thomasweg ab Tankstelle bis Heidweg. Zugweg: Westring, Ostring, Tönisvorster Straße, Freudenbergstraße, Beckstraße, Düsseldorfer Straße, Hochstraße, Blumenstraße, Friedensstraße, von-Hagen-Straße; Ratsallee (Auflösung).

Grafik: Stadt Viersen